„Aller guten Dinge sind drei…“ Unsere Alltagssprache ist voll von Sprichwörtern, deren Ursprung wir längst vergessen haben. „Wer zuerst kommt, mahlt zu erst“, „einmal ist keinmal“, „den Stab brechen“, all das sind uralte Rechtsformeln, die im Mittelalter den Ausgang, das Urteil einer Gerichtsverhandlung bestimmten und die ihre Wurzeln in den germanischen Stammesrechten haben.

 

Heute urteilt der Richter nach schriftlich niedergelegten Gesetzen, deren oberster Grundsatz „Gleiches Recht für alle“ uns zur Selbstverständlichkeit geworden ist.

Damals, im Mittelalter, galt für den Schwaben anderes Recht als für den Franken, ein bairisches Gericht sprach anderes Recht als eines in Sachsen, Klassenunterschiede verhinderten zudem die Rechtsgleichheit: ein Baron hatte mehr Rechte als ein gewöhnlicher Bürger, ein leibeigener Bauer war so gut wie rechtlos und das Recht der Frau war auf die häusliche „Schlüsselgewalt“ beschränkt.

 

Nun, im hohen Mittelalter, entscheidet sich, ob dieses Stammes- und Volksrecht, das „gemeine“ Recht weiter gelten soll. Denn von Süden, aus Italien, drängt ein neues Rechtssystem, der CORPUS JURIS über die Alpen nach Süddeutschland. Die Universität Padua gründet den ersten Lehrstuhl für römisches Recht, entwickelt das geschriebene Recht der Römer zu einem neuen Gesetzeswerk, das die alten Sammlungen germanischer Urteilsregeln, den „Sachsen“- und den „Schwabenspiegel“ zu verdrängen droht. Wie immer, wenn Neues auf Althergebrachtes trifft, entsteht Unsicherheit und Verwirrung, und die Justiz im 13. Jahrhundert macht davon keine Ausnahme.

 

Diesen Zustand illustriert eine mittelalterliche Gerichtsverhandlung, die die Gruppe „Aderlass“ im Rahmen des Stauferfestes der Stadt Bad Wimpfen am 3. und 4. Juli vor dem Rathaus in Szene setzt.

 

Von Anne Berger historisch gewandet, versehen mit Requisiten wie Richtschwert, Schandgeige und dem hohen Richterstuhl aus dem Fundus Rosemarie Kerns, ziehen Ankläger und Beklagte vor Gericht, sorgt der Fronbüttel mit Bannglocke und Rutenbündel für Ruhe und Ordnung vor dem Thing, führen Richter und Geschworene nach altem Recht die Beweisaufnahme durch.

Am Ende der Verhandlung, nach lautem Streit und Zank, verkündet der Richter (der im normalen Leben auch einen juristischen Beruf ausübt) das gefällte Urteil, „bricht den Stab“ über der renitenten Angeklagten, die Hände und Hals in der Schandgeige eingeschlossen, vom Schinderknecht abgeführt wird.

 

Die rund 30-minütige Aufführung „JUSTIZ IM MITTELALTER“ soll nicht nur dem Zuschauer ein leichtes Gruseln über den Rücken jagen, sondern ihn auch, mit einem Schuss Humor, bildhaft vor Augen führen, aus welchen Wurzeln unser heutiges Rechtsgefühl stammt.

Ein kurzer Blick über die Stauferstadt Bad Wimpfen hinaus: Das römische Recht hat es nie geschafft, in England Fuß zu fassen. Dort wird noch heute - wie auch in den USA als ehemaliger britischer Kolonie - nach dem Common Law, dem germanischen „gemeinen“ Recht geurteilt.

 

Die Gruppe Aderlass präsentiert beim Stauferfest weitere Darstellungen aus dem Mittelalter. Frühe Medizin, Speisung der Armen, das Elend des leibeigenen Bauern und die Bekämpfung eines Brandes im 13. Jahrhundert sind Themen, die unsere Vorfahren vor 750 Jahren ähnlich stark beschäftigten wie uns heute die Gesundheitsreform, Finanzkrise und Hartz IV.

 

 

Rathaustreppe

Samstag 3.Juli 15:45

Sonntag 4.Juli 16:15